Öffnungszeiten

15. März – 31. März und
4. Oktober – 3. November 2024
täglich 10.00 – 16.00 Uhr

1. April – 3. Oktober 2024
täglich 9.00 – 18.00 Uhr

4. November 2024 – 14. März 2025
geschlossen

Eintrittskarten

Tageskarten

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler über
18 Jahren, Schulklassen:
Eintritt frei

Erwachsene:
5,00 €

Ermäßigter Eintritt:
4,00 €

für Gruppen ab 15 Personen
gegen Vorlage eines gültigen Ausweises:
Menschen mit Behinderung, Personen ab 65 Jahren, Studierende, Wehr-/Freiwilligendienstleistende und Bundeswehrsoldat:innen, Auszubildende, Arbeitslose

Burghauser Museumspass

Gültig für Stadtmuseum, Haus der Fotografie, Burgmuseum mit Staatsgalerie. Der Museumspass berechtigt zu einem einmaligen Eintritt in die drei Museen. Der Museumspass gilt nur für das laufende Jahr. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Museums.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler über 18 Jahren, Schulklassen:
Eintritt frei

Erwachsene:
10,00 €

Ermäßigt:
8,00 €

Anreise

Adresse

Stadtmuseum Burghausen
Burg 48, D-84489 Burghausen
T. +49 8677 65198

Parken

Das Stadtmuseum befindet sich in der Hauptburg, dem architektonischen Höhepunkt am Ende der 1.051 Meter langen Burganlage. Der Eingang ist im Burghof auf der rechten Seite. Die Burg ist nicht mit dem Auto befahrbar.

Kostenlose Parkplätze gibt es am Curaplatz direkt am Burgeingang und in der Tiefgarage Marktler Straße. Es schließt sich ein Fußweg von etwa 15 Minuten zum Stadtmuseum an.

Barrierefreiheit

Der Wegbelag auf der 1051 Meter langen Burganlage besteht aus Gehwegplatten und befestigtem Kies. Sitzgelegenheiten sind überall vorhanden. Behindertentoiletten gibt es am Curaplatz, im 1. Vorhof neben dem Kiosk und in der Hauptburg im Dürnitzstock. Im Bereich der Hauptburg gibt es eine barrierefreie Wegspur.

Weg auf der Burganlage. Der eine Teil des Wegs ist gepflastert,. Der andere Teil ist mit großen Steinen gefüllt. Im Hintergrund ist ein Burgtor zu sehen.
FAQ

Damit sich Ihr Besuch so angenehm wie möglich gestaltet, bitten wir Sie um Beachtung dieser Hinweise. Es gilt die Hausordnung.

Wohin mit großen Taschen, Regenschirmen, Kinderwägen?

Bitte nehmen Sie keine Rucksäcke, große Taschen, Schirme, Stöcke, nasse Kleidungsstücke in das Museum mit, da sie ein Sicherheitsrisiko für die Exponate darstellen. Sie finden hierfür Schließfächer (1 €), Schirmständer und eine Garderobe im Eingangsbereich.

Kinderwagen und Kinderkraxen können im Eingangsbereich abgestellt werden. Notwendige Mobilitätshilfen dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden.

Was ist beim Besuch des Stadtmuseums zu beachten?

Die einmaligen originalen Exponate sollen auch in Zukunft unbeschädigt erhalten bleiben. Deshalb ist das Berühren der Ausstellungsexponate nicht gestattet. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zu den Exponaten und betreten Sie nicht die Podeste.

Es gibt zahlreiche Mitmachstationen. Alles, was angefasst werden darf, ist eindeutig ausgewiesen.

Im Stadtmuseum sind Essen und Trinken nicht gestattet. Bitte nehmen Sie keine Speisen und Getränke mit. Im gesamten Stadtmuseum herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für den Gebrauch von E-Zigaretten.

Ist das Fotografieren im Museum erlaubt?

Fotoaufnahmen zur persönlichen Nutzung sind gestattet. Wir erlauben das Fotografieren für private Zwecke, allerdings ohne Blitz, Stativ oder „Selfie-Stick“. Für alle anderen Zwecke müssen Foto-, Film- oder Tonaufnahmen vor dem Museumsbesuch schriftlich angemeldet werden, da sie genehmigungspflichtig sind.

Sie wollen mit Kinder- und Jugendgruppen, Schulklassen das Museum besuchen?

Bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen ist bei einer Größe bis zu 15 Personen eine Betreuungsperson erforderlich, ab 16 bis 30 Personen (maximale Gruppengröße) eine zweite Betreuungsperson. Die Betreuungspersonen begleiten und beaufsichtigen die Gruppe während des gesamten Aufenthalts im Stadtmuseum. Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Museumsbesuches bei den Betreuungspersonen.

Für den Besuch von Schulklassen bitten wir um vorherige Anmeldung per Mail unter

Wo kann man essen und trinken?

Einkehrmöglichkeiten auf der Burg bieten das Burgcafé sowie ein kleiner Kiosk. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

Hausordnung

Das Stadtmuseum trägt Sorge für besondere, unersetzliche historische Exponate. Wir wollen diese für die kom­menden Generationen erhalten. Zugleich möchten wir Sie für die Geschichte Burg­hausens begeistern und Ihnen einen unbeschwerten, angenehmen Aufenthalt im Stadt­museum Burghausen ermöglichen. Dazu dient diese Hausordnung.

Zutritt

Rucksäcke, große Taschen, Schirme, Stöcke, nasse Kleidungsstücke stellen ein Sicherheitsrisiko für die Exponate dar. Sie müssen vor dem Besuch in Schließfächer gesperrt bzw. im Schirmständer verstaut oder an der Garderobe aufgehängt werden.

Kinderwagen und Kinderkraxen dürfen nicht in das Stadtmuseum mitgenommen werden und können im Eingangsbereich abgestellt werden.

Für den Inhalt von Schließfächern, für die Schirmständer, die Garderobe sowie für abgestellte Gegenstände im Eingangsbereich und im gesamten Stadtmuseum wird keine Haftung übernommen.

Notwendige Mobilitätshilfen dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden.

Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen sind beim Besuch des Stadtmuseums mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.

Bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen ist bei einer Größe bis zu 15 Personen eine Betreuungsperson, ab 16 bis 30 Personen (maximale Gruppengröße) eine zweite Betreuungsperson erforderlich. Die Betreuungspersonen begleiten und beaufsichtigen die Gruppe während des gesamten Aufenthalts im Stadtmuseum. Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Museumsbesuches bei den Betreuungspersonen.

Für den Besuch von Schulklassen bitten wir um vorherige Anmeldung per Mail unter für einen reibungslosen Ablauf.

Das Mitführen von Tieren ist im Stadtmuseum nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Assistenzhunde zur Begleitung von Schwerbehinderten, wenn sie im Schwerbehindertenaus­weis eingetragen sind.

Geltungsbereich und Hausrecht

Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung innerhalb des Stadtmuseums. Sie ist verbindlich für alle Besucher und Besucherinnen. Mit dem Betreten des Stadtmuseums erkennen Sie unsere Regelungen an.

Die Beschäftigten des Stadtmuseums üben das Hausrecht aus und sind angehalten, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Ihren Anweisungen ist daher Folge zu leisten.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Die einmaligen originalen Exponate sollen auch in Zukunft unbeschädigt erhalten bleiben. Deshalb ist das Berühren der Ausstellungsexponate unter keinen Umständen gestattet. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zu den Exponaten und betreten Sie nicht die Podeste.

Dinge, die angefasst werden dürfen, sind eindeutig ausgewiesen.

Im Stadtmuseum sind Essen und Trinken nicht gestattet. Bitte nehmen Sie keine Speisen und Getränke mit.

Fotoaufnahmen sind nur zur persönlichen, nicht zur kommerziellen Nutzung gestattet. Wir erlauben das Fotografieren für private Zwecke ohne Blitz, Stativ oder „Selfie-Stick“. Für alle anderen Zwecke müssen geplante Foto-, Film oder Tonaufnahmen vor dem Museumsbesuch schriftlich angemeldet werden, da sie genehmigungspflichtig sind.

Im gesamten Stadtmuseum herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für den Gebrauch von E-Zigaretten.